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Ich erwarte vollzählige Teilnahme und wünsche eine gute Anreise.
Stadtlauringen, 30.06.2003Hinweis: § 22 der Satzung des USV
Vertreter der Vereine sind die jeweiligen Vereinsvorsitzenden oder Abteilungsleiter. Vertreter der Vorsitzenden oder der Abteilungsleiter sind nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Die Vollmacht ist vor Beginn der Mitgliederversammlung unaufgefordert dem Vorstand zu übergeben.
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