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Die Beiträge waren zum 31.07.2008 fällig.
Ein Großteil der Vereine hat erfreulicherweise pünktlich entrichtet. Leider eine nicht unerhebliche Anzahl NICHT. Im eigenen Interesse bitte ich die betreffenden Vereine die Zahlung umgehend zu veranlassen. Ich werde die Säumigen im Laufe des Augusts anmahnen und eine Nachgebühr gemäß § 13 der Satzung von mindestens 5.- ? erheben. Bei Nichtentrichtung des Beitrags kann der Verein vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Auch hier sind leider etliche Vereine im Rückstand.
Ich empfehle allen Vereinen, die 2007/2008 Spieler gemeldet haben einen Blick in unser Verwaltungsprogramm. Ob die gemeldeten Spieler auch als spielberechtigt gekennzeichnet sind.
Wird die Gebühr nicht gezahlt, ist der/die Spieler/in nicht spielberechtigt.
Mit freundlichem Gruß
Euer Schatzmeister
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