Beitragsrechnungen 2019
Mittwoch, 15. Mai 2019Die Beitragsrechnungen 2019 habe ich heute an die Vereinsvorsitzenden bzw. Postempfänger gemäß Datenblatt versandt.
Ich bitte den jeweils ausgewiesenen Betrag bis spätestens
31.07.2019
auf das Konto des USV
Flessabank Schweinfurt Kto. 3360 (BLZ 793 301 11)
IBAN: DE94 7933 0111 0000 0033 60
zu überweisen.
Der Betrag errechnet sich aus den beim USV gemeldeten Mitgliedern zu Beginn des Jahres.
Vielen Dank im voraus für die pünktliche Überweisung.
Aus dem Jahr 2018 sind erfreulicherweise keine offenen Anmeldegebühren vorhanden.
Es ist daher keine geonderte Rechnung von mir an die Vereine mehr erforderlich.
Einige wenige Vereine erhalten zusätzlich die Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes wegen der zu geringen Anzahl an Schiedsrichterlizenzen.
Fälligkeit ist hier ebenfalls der 31.07.2019.
Euer Schatzmeister
WK
Protokoll der MV 2019
Samstag, 23. März 2019Das Protokoll der USV-Mitgliederversammlung 2019 in Aschaffenburg ist hier zu finden.
Der USV Medienwart twittert
Dienstag, 5. März 2019Hallo Schachfreunde,
Der USV nutzt zukünftig einen weiteren, modernen Kommunikationskanal und twittert über den Medienwart zu Unterfränkischen Ereignissen und Spielern oder generell zum Schachgeschehen von Interesse.
Input und Follower sind herzlich willkommen!
Die Twitter Adresse lautet @USVMedienwart.
KL
Einladung und Unterlagen zur Mitgliederversammlung [Update 06.02.]
Donnerstag, 31. Januar 2019Rundschreiben des Schatzmeisters
Montag, 7. Januar 2019Um einige bestehende Unklarheiten zu beseitigen möchte ich auf die folgenden wichtigen Punkte hinweisen:
Anmeldung von Mitgliedern
Für die Anmeldung von Mitglliedern (egal ob aktiv oder passiv) fällt eine Gebühr in Höhe von jeweils 3.- Euro an.
Aus Vereinfachungsgründen kann die Gebühr von den Vereinen sofort entrichtet werden. Dies erspart mir einige Arbeit.
Andernfalls teile ich nach Ablauf des Kalenderjahres die angefallenen Gebühren mit. Diese werden dann spätestens mit den Mitgliedsbeiträgen laut § 13 der Satzung fällig.
Die Anmeldung von Jugendlichen, die noch keine 12 Jahre alt sind, ist stets gebührenfrei.
Zuschüsse zur Durchführung von Turnieren
Zuschussanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Turniers unter Vorlage einer ordentlichen Abrechnung einzureichen. Im begründeten Ausnahmefall kann die Frist verlängert werden.
Die „Richtlinien für Ausrichter von Meisterschaften des USV“ (siehe Ordnungswerke des USV) geben zu Form und Inhalt der Abrechnung Hilfestellung.
Für Fragen zu den o. g. Punkten stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Euer Schatzmeister
Wolfgang Kassubek