ARTIKEL ZUM SCHLAGWORT: In eigener Sache

Mitgliederversammlung 2020 am 14. März

Liebe Schachfreunde,

Die USV-MV findet statt am Samstag, 14. März 2020 in Lengfeld, Kürnachtalhalle (Anbau), Beginn wohl 10 Uhr.   Das heißt:

  • Antragsschluss ist Mo, 20. Jan. 2020, 24 Uhr (8 Wochen vorher)
  • Einladung samt Anträgen und Berichten (4 Wo. vorher) wird am 14. Febr. bei den Vereinen sein.

Dr. Harald Bittner
1. Vors. USV

Kontrolle eurer Daten

Wie in jedem Jahr sollten in der mannschaftsspielfreien Zeit bis zum 01.07 die Datensätze wieder überprüft werden. Hierzu sollte (mit Vereinsleiterzugriff auf Chasma) zum einen geprüft werden, dass alle Spieler eine Spielfreigabe erhalten haben, die während der letzten Saison angemeldet wurden. Weiterhin sollte auch wieder die Vereinsliste der DSB DWZ-Datenbank mit der unterfränkischen Mitgliederliste abgeglichen werden. Aufgrund der manuellen Datenübergabe von USV zu BSB/DSB sind hier Fehler die zu höheren Beiträgen führen nie komplett auszuschließen.

Bitte beachtet auch folgende Fristen (für Unterfranken):

Meldung von Vereinsvertretern (Satz §14)

01.07 Meldung bei Vereinswechsel innerhalb Unterfrankens (genaue Definition TO § 2.3b und §2.4b,c)

01.09 Meldung für neue Spieler (genaue Definition TO §2.4d)

01.12 Meldung für neue Spieler mit Spielrecht ab dem Folgejahr (genaue Definition TO §2.4d)

Bitte beachten:

Laut Spieler- und Mitglieder-Verwaltungs-Ordnung (SuMVO) besteht eine vollständige Meldung aus

  • Name, Vorname, Namenszusätze (Titel u.ä.), Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Postanschrift

Mitglieder­verwalter
Mirco Süß

Beitragsrechnungen 2019

Die Beitragsrechnungen 2019 habe ich heute an die Vereinsvorsitzenden bzw. Postempfänger gemäß Datenblatt versandt.

Ich bitte den jeweils ausgewiesenen Betrag bis spätestens

31.07.2019

auf das Konto des USV

Flessabank Schweinfurt Kto. 3360 (BLZ 793 301 11)
IBAN: DE94 7933 0111 0000 0033 60

zu überweisen.

Der Betrag errechnet sich aus den beim USV gemeldeten Mitgliedern zu Beginn des Jahres.

Vielen Dank im voraus für die pünktliche Überweisung.

 

Aus dem Jahr 2018 sind erfreulicherweise keine offenen Anmeldegebühren vorhanden.

Es ist daher keine geonderte Rechnung von mir an die Vereine mehr erforderlich.

 

Einige wenige Vereine erhalten zusätzlich die Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes wegen der zu geringen Anzahl an Schiedsrichterlizenzen.

Fälligkeit ist hier ebenfalls der 31.07.2019.

 

Euer Schatzmeister
WK